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Michael Jackson: Mutter Jackson bekommt das Sorgerecht

© Katherine und Joe Jackson

Katherine Jackson hat das volle Sorgerecht für die Kinder von Michael Jackson zugesprochen bekommen.

Die Mutter der verstorbenen Pop-Ikone erreichte letzte Woche eine Einigung bezüglich der Besuchsrechte mit Debbie Rowe, der Mutter der ältesten Kinder Prince Michael I (12) und Paris (11). Ein Gericht erklärte Katherine Jackson am gestrigen Montag offiziell zur Erziehungsberechtigten der Kinder.

Sie bekam außerdem das Sorgerecht für Michaels jüngsten Sohn, den siebenjährigen Prince Michael II - auch als ‘Blanket’ bekannt - zugesprochen. ‘Blanket’ hat keine gesetzliche Mutter.

US-Bundesrichter Mitchell Beckloff erklärte: “Es liegt nicht in meiner Absicht, den Kindern irgendetwas vorzuenthalten.” Rowe, die vor dem Tod des Sängers nur wenig Kontakt zu den Kindern hatte, soll ihre Kinder Berichten zufolge viermal im Jahr sehen dürfen. Sie soll auch weiterhin die Unterhaltszahlungen von Michael beziehen, die sie bis zu seinem Tod aufgrund eines vermuteten Herzstillstandes am 25. Juni erhielt.

Ihr Anwalt Eric George ließ im Anschluss an die Gerichtsverhandlung verlauten: “Die Parteien sowie das Gericht von Kalifornien sind heute durch einen gemeinschaftlichen und fairen Prozess zu einer selbstlosen und weisen Übereinkunft gekommen. Jeder hat dasselbe Ziel verfolgt - das zu tun, was für die Kinder von Debbie Rowe und Michael Jackson das Beste ist. Das Resultat vom heutigen Tag, fünfeinhalb Wochen nach dem tragischen Tod von Michael Jackson, schafft Unsicherheit beiseite und gibt diesen Kindern Stabilität.”

Während Rowe und Katherine Jackson, die von ihren Kindern Randy und LaToya zum Gericht begleitet wurde, mit der Entscheidung zufrieden waren, legte Dr. Arnold Klein, der Dermatologe des Sängers, Widerspruch ein.

Der Arzt soll Gerüchten zufolge der biologische Vater der beiden ältesten Kinder sein. Seine Forderung nach Zutritt zur Verhandlung wurde zurückgewiesen, nachdem der Richter erklärte, er sei “kein mutmaßliches Elternteil”. Die Anwälte werden sich im Januar zu einem weiteren Gerichtstermin treffen.

Während der Testamentsverlesung zog Katherine Jackson außerdem ihren Antrag auf die Kontrolle über Jacksons Immobilienbesitz zurück. Dieser bleibt somit bis zu einer weiteren Gerichtsanhörung im Oktober in den Händen von Jacksons langjährigem Anwalt John Branca und dem Plattenmanager John McClain.

Anwälte von AEG Live haben ebenfalls den Antrag gestellt, bei den Immobilien-Anhörungen als Partei zugelassen und bei sonstigen Geschäftsentscheidungen informiert zu werden. AEG Live kümmerte sich um die Promotion für die geplanten ‘This Is It’-Abschiedskonzerte von Jackson in London.

Die Gruppe erreichte mit den Verwaltern von Jacksons Immobilien eine Vereinbarung bezüglich des Merchandises und der Live-Aufnahmen von den Proben von seinen Abschiedskonzerten. Details sind nicht bekannt.

Für Montag nächster Woche ist hierzu eine geschlossene Gerichtsanhörung angesetzt.

(C) BANG Media International

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